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Ihr Besuch im Theater des Lachens (Hygienekonzept)
 
Die nachfolgenden Regelungen gelten für Veranstaltungen im Innenbereich des Theaters des Lachens. Dem Hygienekonzept liegt die neue Eindämmungsverordnung vom 08.Februar 2022 zugrunde. Um Ihnen den Aufenthalt in unserem Theater so angenehm wie möglich zu machen und gleichzeitig alle Aspekte der Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, ist Folgendes zu beachten:


Eintrittskarten
Eintrittskarten können Sie momentan nur Online (www.theaterdeslachens.de) oder mit telefonischer verbindlicher Bestellung erwerben.


Persönlicher Gesundheitszustand
Sollten Sie an einem Infekt der oberen Atemwege leiden oder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer an Covid 19 infizierten Person gehabt haben, dürfen Sie unser Theater nicht besuchen.


Maskenpflicht
Es ist verpflichtend, in allen Räumlichkeiten des Theaters eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen, auch während der Vorstellung. Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.


Hygiene und Abstandsregeln
Achten Sie bitte auf die AHA Regel. ABSTAND – HYGIENE – ALLTAGSMASKE. Unsere Lüftungs-, Reinigungs- und Desinfektionszyklen haben wir den Erfordernissen angepasst.


Besuch von Schulklassen
Schulgruppen (geschlossene Klassenverbände mit Betreuung) können ohne die allgemein gültige Abstandregelung im Theatersaal Platz nehmen, wenn sie eine FFP2- Maske tragen.
Kitagruppen (geschlossene Gruppenverbände mit Betreuung) können ohne die allgemein gültige Abstandregelung und ohne Maske im Theatersaal Platz nehmen.


Zutrittskriterien

ab dem 4.März 2022 gilt die Zutrittsgewährung nach der 3G- Regel.

1. geimpfte Personen nach § 2 Nummer 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, die einen auf sie ausgestellten Impfnachweis nach § 2 Nummer 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vorlegen,
2. genesene Personen nach § 2 Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, die einen auf sie ausgestellten Genesenennachweis nach § 2 Nummer 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen[1]-Ausnahmenverordnung vorlegen,
3. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr,
4. Personen, die einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen.


Während der Veranstaltung haben Besucher*innen eine FFP2-Maske zu tragen.

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